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Beglaubigungen Übersetzungen

Beglaubigungen / Legalisationen


Für die Beglaubigung (Legalisationen) von amtlichen Dokumenten benötigen wir das Original der betreffenden Urkunde.

Die Beglaubigung von Unterschriften setzt voraus, dass die zu beglaubigende Unterschrift in unserer Anwesenheit auf dem Konsulat auf das betreffende Schriftstücke angebracht wird.

Die unterzeichnende Person muss sich mit einem amtlichen Dokument (Pass oder Identitätskarte) ausweisen können.

Für die Beglaubigung von Firmenunterschriften ist ausserdem das Original eines aktuellen Handelsregisterauszugs erforderlich.

Die Gebühr beträgt per Beglaubigung CHF 20.-.