Beglaubigungen / Legalisationen
Für die Beglaubigung (Legalisationen) von amtlichen Dokumenten benötigen
wir das Original der betreffenden Urkunde.
Die Beglaubigung von
Unterschriften setzt voraus, dass die zu beglaubigende Unterschrift in unserer
Anwesenheit auf dem Konsulat auf das betreffende Schriftstücke angebracht
wird.
Die unterzeichnende Person muss sich mit einem amtlichen Dokument
(Pass oder Identitätskarte) ausweisen können.
Für die Beglaubigung von
Firmenunterschriften ist ausserdem das Original eines aktuellen
Handelsregisterauszugs erforderlich.
Die Gebühr beträgt per Beglaubigung
CHF 20.-.