Visa für Geschäftsleute
Das Non-Immigrant Visum "B" kann für Aufenthalte aus geschäftlichen
Gründen verlangt werden und ist eine Voraussetzung für eine spätere
Arbeitsbewilligung, welche auf Antrag des Arbeitgebers von der zuständigen
Behörde in Thailand erteilt wird, oder für deren Verlängerung.
Für die
Erteilung eines Non-Immigrant "B" Visums müssen dem Generalkonsulat folgende
Unterlagen vorgelegt werden:
- Antragsformular, vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller eigenhändig unterzeichnet im Original
- Reisepass, gültig für mindestens 6 Monate über das geplante Einreisedatum hinaus
- zwei Passfotos (nicht älter als 6 Monate)
- bei Postsendung: ein adressiertes und als Einschreibsendung frankierter Briefumschlag
- CHF 80.- pro Einreise in bar bzw. CHF 185.- für Mehrfacheinreisen (Multiple Entries)
- Auszug aus dem Handelsregister betr. den Arbeitgeber
- rechtsgültig unterzeichneter Arbeitsvertrag des Arbeitgebers in Thailand.
Das Generalkonsulat kann in Einzelfällen noch weitere Unterlagen zur Einsicht
verlangen.
Das Non-Immigrant "B" Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von
max. 90 Tagen pro Einreise, welche innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums zu
erfolgen haben.
Für eine Verlängerung des Non-Immigrant "B" Visums oder
eine allfällige Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung ist das
Immigration Department zuständig.