Visa

Informationen Visatypen Einreise ohne Visum Touristenvisum "On Arrival" Visa für Geschäftsleute Visa für Ehepartner und Famillienangehörige Visa für Rentner Visa für Kinder Visagebühren Formular

Visa für Ehepartner und Famillienangehörige


Ehegatten / Famillienangehörigen von thailändischen Staatsangehörigen können ein Non-Immigrant "O" verlangen, wenn sie folgende Unterlagen dem Generalkonsulat vorlegen können:

Das Generalkonsulat kann in Einzelfällen noch weitere Unterlagen zur Einsicht verlangen.

Die Einreise mit einem Non-Immigrant Visum "O" berechtigt zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen pro Einreise, welche innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums zu erfolgen haben.

Für eine Verlängerung des Non-Immigrant Visum "O" oder eine allfällige Erteilung einer Jahresaufenthaltsbewilligung ist das Immigration Department zuständig. Das Generalkonsulat kann diesbezüglich keine Zusicherung machen, berät Sie aber gerne über die geeignete Vorgehensweise und die Unterlagen, die in einem solchen Fall der thailändischen Behörde unterbreitet werden müssen.