Visa für Ehepartner und Famillienangehörige
Ehegatten / Famillienangehörigen von thailändischen Staatsangehörigen
können ein Non-Immigrant "O" verlangen, wenn sie folgende Unterlagen dem
Generalkonsulat vorlegen können:
- Antragsformular, vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller eigenhändig unterzeichnet im Original
- Reisepass, gültig für mindestens 6 Monate über das geplante Einreisedatum hinaus
- zwei Passfotos (nicht älter als 6 Monate)
- Eheschein oder Familienausweis
- schriftliche Bestätigung eines gebuchten Flugs zur Ausreise oder Kopie des Flugtickets
- bei Postsendung: ein adressiertes und als Einschreibsendung frankierter Briefumschlag
- CHF 80.- pro Einreise bzw. CHF 185.- für Mehrfacheinreisen ("Multiple Entries")
- Bei Mehrfacheinreisen werden Unterlagen über Einkommen/Vermögen (Rente, Bankkontoauszug) eingefordert.
Das Generalkonsulat kann in Einzelfällen noch weitere Unterlagen zur Einsicht
verlangen.
Die Einreise mit einem Non-Immigrant Visum "O" berechtigt zu
einem Aufenthalt von max. 90 Tagen pro Einreise, welche innerhalb der
Gültigkeitsdauer des Visums zu erfolgen haben.
Für eine Verlängerung des
Non-Immigrant Visum "O" oder eine allfällige Erteilung einer
Jahresaufenthaltsbewilligung ist das Immigration Department zuständig. Das
Generalkonsulat kann diesbezüglich keine Zusicherung machen, berät Sie aber
gerne über die geeignete Vorgehensweise und die Unterlagen, die in einem solchen
Fall der thailändischen Behörde unterbreitet werden müssen.